Besteuerung von Repräsentanzen in Indonesien
Anfang April 2016 deutete die indonesische Steuerbehörde darauf hin, dass Google Indonesia, Yahoo Indonesia, Facebook Singapore Pte Ltd und Twitter Asia Pacific Pte Ltd in Indonesien Steuern vermieden haben.
Unter diesen vier Unternehmen wurden Facebook und Twitter in Form von Repräsentanzen etabliert. Dieser Artikel wird nicht auf die Vor- und Nachteile einer Repräsentanz gegenüber anderen Anlageinstrumenten verglichen, sondern fokussiert sich auf die Anwendung von Steuervorschriften für Repräsentanzen, und betrachtet die Vorschriften, durch welche Facebook und Twitter ins Visier der Steuerbehörden geraten sind.
Einschränkungen für Repräsentanzen
Hinsichtlich des Verwendungszwecks von Repräsentanzen in Indonesien ist festzustellen, dass ausländische Unternehmen üblicherweise dieses Anlageinstrument für den erstmaligen Markteintritt in den indonesischen Markt nutzen. Potenzielle Investoren und vor allem diese mit begrenzten Finanzmitteln, wie zum Beispiel
Start-ups, müssen das indonesische Geschäftsumfeld untersuchen um sicherzustellen, dass zukünftige Geschäftstätigkeiten erfolgreich ausgeführt werden können.
Während eine umfassende Unternehmensgründung in Indonesien mit hohem Kapitalbedarf verbunden ist, können viele vorbereitende Aktivitäten, die ein Unternehmen eventuell durchführen möchte, durch eine Repräsentanz möglich. Potentielle Investoren, welche die folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, sollten sich mit dem Aufbau einer Repräsentanz gegenüber der Investition in eine Kapitalgesellschaft befassen:
- Marktforschung und -erprobung
- Verhandlungen mit lokalen Unternehmen
- Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen durch lokale Händler
- Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen ohne unmittelbare Geschäftstätigkeiten und Gewinngenerierung
Repräsentanzen in Indonesien unterliegen dem Ministerium für Investitionsförderung (Investment Coordinating Board). Gemäß dessen Vorschriften ist das Tätigkeitsspektrum, welches von Handelsrepräsentanzen durchgeführt werden kann, jedoch begrenzt. Insbesondere dürfen sie nicht am Handel teilnehmen, eigene Produktionsanlagen besitzen und keine operativen Geschäftstätigkeiten ausüben. Aufgrund dieser Einschränkungen können Handelsrepräsentanzen keine Bestellungen entgegennehmen, nicht an Ausschreibungen teilnehmen, keine Verträge unterzeichnen und sich nicht an der Einfuhr, Ausfuhr oder dem Vertrieb von Gütern beteiligen. Handelsrepräsentanzen eignen sich vorrangig für Unternehmen, welche sich im Auftrag der Muttergesellschaft an Tätigkeiten in den Bereichen Marketing, Werbung oder Erhebung sonstiger Informationen beteiligen.
Besteuerung von Repräsentanzen
Gemäß geltenden Rechtsvorschriften dürfen Repräsentanzen keine Gewinne erwirtschaften und müssen meist keine Körperschaftsteuer zahlen. Infolgedessen denken die in Indonesien gegründeten Repräsentanzen oftmals, dass sie die Steuervorschriften allein dadurch einhalten, wenn sie Quellensteuern einbehalten und die Einkommensteuer ihrer Angestellten bezahlen. Aus steuerrechtlicher Perspektive haben die indonesischen Steuerbehörden jedoch eine spezielle Vorschrift für Repräsentanzen. Diese ermöglicht es den Behörden festzustellen, ob Repräsentanzen aus ihren Geschäftsaktivitäten in Indonesien oder durch indonesische Kunden Umsätze erwirtschaften, ungeachtet davon, dass Umsätze direkt an die Muttergesellschaften in anderen Ländern gezahlt werden.
Im Falle von Twitter und Facebook haben die Behörden festgestellt, dass deren jeweilige Repräsentanzen tatsächlich Gewinne aus Geschäftstätigkeiten in Indonesien erwirtschaftet haben. Diese Gewinne seien in erster Linie aus Werbeeinnahmen geflossen. Die Zahlungen wurden von den Unternehmen in Indonesien nicht direkt erhalten, doch wurde herausgefunden, dass indonesische Kunden die Zahlungen direkt an die jeweilige Muttergesellschaft in Singapur gezahlt haben. Auf Basis dieser Transaktionen wurde festgestellt, dass die Repräsentanzen für die Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer auf Dienstleistungserbringung in Indonesien aufkommen müssen.
Gemäß spezieller Steuervorschriften verwenden Repräsentanzen spezielle Parameter zur Berechnung der Körperschaftsteuer. Von zentraler Wichtigkeit bei der Einhaltung der Vorschriften ist für Repräsentanzen der Bruttoexportwert. Der Bruttoexportwert sind die gesamten oder Erträge eines ausländischen Unternehmens, welches eine Repräsentanz in Indonesien besitzt und dessen Erträge aus der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen an Personen oder Unternehmen in Indonesien stammen. Der angewandte Steuersatz für Bruttoexportwerte beträgt 0,44 Prozent. Für Repräsentanzen ausländischer Unternehmen aus Ländern, welche mit Indonesien ein Steuerabkommen unterzeichnet haben, wird der dem Steuerabkommen entsprechenden Körperschaftsteuersatz für Zweigniederlassungen angewendet.
Wir empfehlen allen Repräsentanz in Indonesien stark, vor allem Startup-Unternehmen aus dem Technologiebereich, umsichtige Verfahren einzuführen, um die entsprechenden Steuervorschriften zu erfüllen. Unternehmen mit dem Vorhaben in diesem Land zu investieren, sollten eine sorgfältige Überprüfung ihrer Möglichkeiten sowie ein klares Verständnis der behördlichen Vorschriften sicherstellen. Bei Fragen sollten zuständige Regierungsbeamte oder professionelle Dienstleister kontaktiert werden, um die Konformität sicherzustellen.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte: Fabian Knopf, Senior Associate, Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden Sie bitte eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Folgen Sie uns auf Twitter und besuchen Sie unser Facebook!
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