Unternehmensgründung in Singapur

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Aufgrund seiner hochqualifizierten Arbeitskräfte, seinem wettbewerbsfähigem Wirtschaftsumfeld und der zahlreichen Investitionsmöglichkeiten, bietet Singapur Unternehmen eine gute Einstiegsmöglichkeit in den südostasiatischen Wirtschaftsraum.

Ein großer Pluspunkt des Stadtstaats sind die im internationalen Vergleich freundlichen Voraussetzungen für die Gründung und Führung eines Unternehmens. 2013 haben die einfach nachvollziehbaren und effizienten Richtlinien zur Gründung eines Unternehmens, in Kombination mit der steigenden Wettbewerbsfähigkeit des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) im Vergleich zu China, dazu geführt, dass weiterhin 49 % der ausländischen Direktinvestitionen der Region in Singapur getätigt werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Investition in Singapur ist, ungeachtet des Top 5 Rankings des Landes im „Global Competitiveness Report” des Weltwirtschaftsforums, eine sorgfältige durchgeführte Risikoprüfung (Due Diligence Prüfung). Firmen, die sich für eine Investition in dem Stadtstaat interessieren, sollten sich sowohl mit den damit verbundenen Chancen gründlich auseinandersetzen, als auch ein detailliertes Verständnis für die regulatorischen Anforderungen entwickeln.

 

Die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten:

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den erforderlichen Schritten zur erfolgreichen Gründung einer Repräsentanz und einer Gesellschaft Singapur. Dies sind zwei der meist genutzten Investitionsmöglichkeiten für ausländische Investoren in Singapur. Welche Rechtsform die bessere Wahl ist, hängt vor allem von den in Singapur geplanten Aktivitäten ab. Sollen Marktforschungsprojekte durchgeführt und an Verhandlungen teilgenommen werden, bietet die Repräsentanz eine vergleichsweise unbürokratische Lösung. Bei Wahl dieser Rechtsform ist es zwar nur in einem sehr engen Rahmen möglich, gewinngenerierende Tätigkeiten durchzuführen, dafür sind die gesetzlichen Anforderungen und regulatorischen Hürden gering und vorher durchzuführende Marktforschungsaktivitäten mit geringerem Aufwand verbunden. Ein weiterer Vorteil ist die bestehende Möglichkeit, die Repräsentanz, dessen Betriebsgenehmigung auf drei Jahre begrenzt ist, in eine andere Rechtsform umzuwandeln und so bei Bedarf in Zukunft weiter zu expandieren.

GmbHs bieten Investoren, anders als Repräsentanten, die Möglichkeit operatives Geschäft in Singapur zu betreiben. Aus diesem Grund bevorzugen viele ausländische Unternehmen diese Rechtsform. Die Kapitalanforderungen sind mit denen einer Repräsentanz vergleichbar: Geschäftstätigkeiten jeglicher Art können durchgeführt werden und die zeitliche Limitierung entfällt. Diese Art der Organisation erlaubt es, gewinnbringende Tätigkeiten durchzuführen, Waren zu transportieren, Dienstleistungen anzubieten, Verträge zu unterzeichnen und andere Tätigkeiten durchzuführen.

 

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Erlaubte-Tätigkeiten

Option 1: Gesellschaft
Schritt 1 – Namensbewilligung

Unternehmen, die in Singapur investieren wollen, müssen zu aller erst den Namen, unter dem sie ihr Unternehmen registrieren wollen, bewilligen lassen. Es muss sich um einen Name handeln, der weder bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird, noch die Rechte von Handelsmarken, die bei dem Büro für geistiges Eigentum in Singapur (Intellectual Property Office of Singapore) registriert sind, verletzt.

Gebühren: Namensanträge stehen gegen eine Gebühr von 15 SGP zur Verfügung.

 
Schritt 2 – Personal

Gemäß der Unternehmensgesetze Singapurs müssen Gesellschaften folgende Positionen besetzen:

  • Direktor: Um den Prozess der Firmengründung in Singapur erfolgreich abzuschließen, muss ein Direktor ernannt werden. Er/Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein und die Erlaubnis haben, in Singapur zu arbeiten. Er/Sie muss also entweder Staatsbürger Singapurs sein oder aber über eine gültige Arbeitserlaubnis verfü Zugleich muss der Direktor der Anteilseigner beziehungsweise einer der Anteilseigner des Unternehmens sein.
  • Company Secretary: Ein Sekretär muss innerhalb von sechs Monaten nach Unternehmensgründung in Singapur benannt werden. Sekretäre des Unternehmens müssen ihren Hauptwohnsitz in Singapur haben.

Wirtschaftsprüfer: Ein Wirtschaftsprüfer ist innerhalb von drei Monaten nach Unternehmensgründung zu benennen, außer aber die Firma ist aufgrund des Unternehmensgesetze von den Rechnungslegungsvorschriften befreit.

 

Schritt 3 – Registrierung

Nach erfolgreicher Bewilligung des Namens und Besetzung relevanter Stellen, ist eine Online-Registrierung bei der Behörde für Rechnungslegung und Firmenregulierung (Accounting and Corporate Regulatory Authority – ACRA) über Singapurs Online-Portal BizFile durchzuführen. Heute müssen ausländische Unternehmen einen regionalen Registrierungsdienstleister mit der Durchführung des Prozesses beauftragen. Auch wenn der Antrag extern bearbeitet wird, sollten zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs folgende Regularien beachtet werden:

  • Das Memorandum und die Satzung beinhalten die Gegenstände und Verordnungen des zu beantragenden Unternehmens
  • Formblatt 6 – Gesetzliche Übereinkommenserklärung
  • Formblatt 7 – Nämlichkeitsbescheinigung
  • Formblatt 44 – Mitteilung über die Lage und Arbeitszeiten der eingetragenen Firma bei der Gründung
  • Formblatt 45 – Zustimmungserklärung zur Tätigkeit als Direktor und Erklärung zur Qualifikation zum Direktor

 

Schritt 4 – Lizensierung

Abhängig von den Tätigkeiten, die das Unternehmen in Singapur durchführen möchte, sind zusätzliche Unterlagen und Lizensierungen erforderlich. Drei der gebräuchlichsten Lizensierungsvorgaben, die Investoren in Singapur erfüllen müssen, sind:

 

  1. Geschäftslizenz: Die Standardlizenz für Unternehmen, die in Singapur tätig sind. Sie wird von fast allen Unternehmen, die Geschäfte innerhalb des Landes tätigen, benö
  2. Fachlizenzen: Diese Lizenzen benötigen die Anbieter von Dienstleistungen, beispielsweise Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Wertpapierhändler und andere.
  3. Pflichtlizenzen: Diese Lizenzen werden von Unternehmen bestimmter Tätigkeitsbereiche wie Reiseagenturen, Schulen und Arbeitsvermittlungen benötigt.

 

Anmerkung: Eine vollständige Liste aller Geschäftslizenzen wird auf der Homepage von Singapore’s Online Business Licensing Service (OBLS) bereitgestellt.

 
Schritt 5 – Compliance

Nach der erfolgreichen Unternehmensgründung in Singapur müssen zahlreiche Konformitätsanforderungen eingehalten werden: Innerhalb der ersten anderthalb Jahre sind folgende Fristen zu beachten, um im Einklang mit geltenden Vorschriften zu agieren:

 

  • Innerhalb der ersten 18 Monate nach Unternehmensgründung hat die erste Jahresversammlung stattzufinden.
  • Gemäß Unternehmensgesetz muss der Finanzbericht jedes Unternehmens jährlich geprüft werden.
  • Unternehmen müssen ab Firmengründung dauerhaft ein Büro betreiben, welches der Öffentlichkeit täglich mindestens fünf Stunden zugänglich ist.
  • Benachrichtigungen über Änderungen am Kapitals, der Anteile, der Satzung oder des Unternehmensnamens sind der jeweils zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

Option 2: Repräsentanz
Schritt 1- Namensbewilligung

Unternehmen, die eine Repräsentanz errichten möchten, müssen, wie auch bei der Gründung einer Gesellschaft, zunächst den gewünschten Firmennamen registrieren lassen. Es muss sich um einen Name handeln, der weder bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird, noch darf er die Rechte von Handelsmarken, die bei dem Büro für geistiges Eigentum in Singapur (Intellectual Property Office of Singapore) registriert sind, verletzen.

Gebühr: 15 SGD.

 

Schritt 2 – Personal

Alle Repräsentanzen in Singapur sind dazu verpflichtet, einen Angestellten zu benennen, der als Repräsentant innerhalb des Landes agiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Person wirklich die Muttergesellschaft repräsentiert und nicht die Repräsentanz selbst.

 
Schritt 3 – Registrierung  

Zur erfolgreichen Registrierung der Repräsentanz in Singapur, müssen folgende Informationen und Dokumente bereitgestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass, wie auch bei Gesellschaften, die Dokumente durch einen externen Dienstleister einzureichen sind:

  • Eine Selbstverpflichtung zur Befolgung der geltenden Bedingungen für Repräsentanzen
  • Eine beglaubigte Kopie vom Gründungszertifikat des Mutterunternehmens, welches in englischer Sprache oder in englischer Übersetzung eingereicht wird
  • Der letzte geprüfte Jahresabschluss des Mutterunternehmens

 

Anmerkung: Für den Fall, dass weder ein Geschäftsbericht, noch ein geprüfter Abschluss verfügbar ist, ist eine Selbstdeklaration gestattet. Um diese erfolgreich durchzuführen, sollten Unternehmen neben den benötigten Informationen auch Unternehmensbroschüren, Verträge und Kontaktdaten zur weiteren Unterstützung bereitstellen.

 

Compliance:

Anders als Gesellschaften, unterliegen Repräsentanzen keinen Konformitätsvorschriften, da vorausgesetzt wird, dass sie sich an keinerlei gewinnbringenden Tätigkeiten beteiligen.

 

 

 

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