Indonesiens Positivliste für Investitionen: Offene und eingeschränkte Sektoren für ausländische Unternehmen

Posted by Written by Ayman Falak Medina Reading Time: 4 minutes

Die indonesische Positivliste für Investitionen erlaubt ausländische Investitionen in über 200 Wirtschaftszweigen, darunter Transport, Energie und Telekommunikation. Ausländische Investoren können in diesen Sektoren vollständig Eigentümer eines Unternehmens sein, sofern sie nicht bestimmten Einschränkungen unterliegen. In der Positivliste werden die Geschäftsfelder in vier Kategorien eingeteilt: vorrangige Sektoren, Geschäftsfelder mit besonderen Anforderungen, Geschäftsfelder, die großen Unternehmen offen stehen, mit obligatorischen Partnerschaften, und Geschäftsfelder, die ausländischen Investitionen vollständig offen stehen. Für vorrangige Sektoren gibt es steuerliche und nichtsteuerliche Anreize. Investoren, die ihre Geschäftstätigkeit in Südostasien ausweiten möchten, können die unten aufgeführten sektoralen Anforderungen genau prüfen.

Die indonesische Präsidialverordnung Nr. 10 aus dem Jahr 2021 in der geänderten Fassung der Präsidialverordnung Nr. 49 aus dem Jahr 2021 (PR 49/2021) liberalisiert viele Geschäftsbereiche für ausländische Investitionen. Die als Positivliste für Investitionen bezeichnete PR 49/2021 liberalisiert über 200 Geschäftsbereiche, darunter Transport, Energie und Telekommunikation.

Das allgemeine Prinzip der Positivliste für Investitionen ist, dass ein Wirtschaftszweig zu 100 Prozent für ausländische Investitionen offen ist, es sei denn, er unterliegt einer bestimmten Art von Beschränkung. Die Verordnung stellt eine der größten Liberalisierungen bei den Beschränkungen für ausländisches Eigentum in Indonesien dar, seit in den 1980er Jahren die Negativliste für Investitionen eingeführt wurde.

Die Gestaltung der indonesischen Positivliste für Investitionen

Die Regierung hat die Geschäftsfelder in vier Kategorien eingeteilt.

  1. Vorrangige Sektoren;
  2. Geschäftsfelder, die bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen vorsehen;
  3. Geschäftsfelder, die großen Unternehmen, einschließlich ausländischer Investoren, offen stehen, aber einer obligatorischen Partnerschaft mit Genossenschaften und Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) unterliegen; und
  4. Geschäftsfelder, die vollständig für ausländische Investitionen geöffnet sind.

Vorrangige Sektoren

Um als vorrangiger Sektor eingestuft zu werden, müssen die Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das muss arbeitsintensiv sein;
  • Muss kapitalintensiv sein;
  • Muss Teil eines nationalen Projekts/Programms sein;
  • Sie müssen exportorientiert sein;
  • Es muss sich um eine Pionierindustrie handeln (erneuerbare Energien, Ölraffination, Metalle usw.);
  • muss fortschrittliche Technologien nutzen; und
  • Muss Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen.

In dieser Kategorie der Positivliste für Investitionen sind 246 Geschäftsfelder aufgeführt. Darüber hinaus kommen Unternehmen in vorrangigen Sektoren für eine Reihe von steuerlichen und nichtsteuerlichen Anreizen in Frage.

Zu den steuerlichen Anreizen gehört eine 50-prozentige Ermäßigung der Körperschaftssteuer für Investitionen zwischen 100 Milliarden Rupiah (6,9 Millionen US-Dollar) und 500 Milliarden Rupiah (34,9 Millionen US-Dollar) für einen Zeitraum von fünf Jahren und eine 100-prozentige Ermäßigung für Investitionen über 500 Milliarden Rupiah (34,9 Millionen US-Dollar) für einen Zeitraum zwischen fünf und 20 Jahren. Darüber hinaus gibt es Steuervergünstigungen in Form einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um 30 Prozent der Gesamtinvestition für sechs Jahre, einen besonderen Quellensteuersatz auf Dividenden von 10 Prozent und steuerliche Verlustvorträge für bis zu 10 Jahre.

Beispiele für nicht-fiskalische Anreize sind die Bereitstellung unterstützender Infrastruktur, vereinfachte Genehmigungsverfahren für Unternehmen sowie die garantierte Versorgung mit Energie und Rohstoffen. Im Folgenden werden einige Beispiele für die vorrangigen Geschäftsbereiche und ihre Anreize erläutert.

Beispiele für vorrangige Wirtschaftszweige und ihre Anreize

Geschäftsfeld

Art der Anreize

Textil- und Bekleidungsindustrie

Steuerfreibetrag und Investitionszulage

Pharmazeutische Industrie

Steuerfreibetrag

Digitale Wirtschaft (Hosting, Datenverarbeitung usw.)

Steuerferien

Geothermie (Erkundung und Bohrungen)

Steuerfreibetrag

Kochende Palmölindustrie

Steuerfreibetrag

Eisen- und Stahlindustrie

Steuerfreibetrag

Automobilbranche

Steuerfreibetrag

Öl- und Gasraffinerie

Steuerferien

Kosmetische Industrie

Steuerfreibetrag

Kohlevergasung

Steuerfreibetrag

Geschäftsfelder, die bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen vorsehen

Unter diese Kategorie fallen Geschäftsfelder, die für ausländische Investitionen offen sind, aber den folgenden Beschränkungen unterliegen:

  • Geschäftszweige, die inländischen Investoren vorbehalten sind;
  • Geschäftszweige, die den Beschränkungen für ausländisches Eigentum unterliegen;
  • Geschäftszweige, die besondere Lizenzen erfordern; und
  • Andere Investitionsanforderungen, d.h. Geschäftsbereiche, die eingeschränkt und streng überwacht werden sowie in separaten Gesetzen und Verordnungen im Bereich der Kontrolle und Überwachung von alkoholischen Getränken geregelt sind.
    • Zu den Geschäftsbereichen gehören:
      • Großhandel mit alkoholischen Getränken (Importeure, Vertreiber und Untervertreiber);
      • Einzelhandel mit alkoholischen Getränken; und
      • Der Straßenverkauf von alkoholischen Getränken.

Geschäftsfelder mit spezifischen Anforderungen

Geschäftsfelder

Anforderungen

Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften (Presse)

100 Prozent inländisches Kapital für die Gründung und bis zu 49 Prozent ausländisches Kapital für die Entwicklung und Expansion des Unternehmens erforderlich

Privater Rundfunkveranstalter

100 Prozent inländisches Kapital für die Gründung und bis zu 20 Prozent ausländisches Kapital für die Entwicklung und Expansion des Unternehmens erforderlich

Rundfunk- und Fernsehanstalt auf Abonnementbasis

100 Prozent inländisches Kapital für die Gründung und bis zu 20 Prozent ausländisches Kapital für die Entwicklung und Expansion des Unternehmens erforderlich

Postdienste

Maximale ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent

Inländischer Linienflugverkehr

Ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent. Allerdings muss der inländische Kapitalbesitz die alleinige Mehrheit sein.

Inländischer Nichtlinienflugverkehr

Ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent. Allerdings muss der inländische Kapitalbesitz die alleinige Mehrheit sein.

Luftverkehrstätigkeiten

Ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent. Allerdings muss der inländische Kapitalbesitz die alleinige Mehrheit sein.

Inländische Passagierschiffe und Trampdienste

Maximale ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent

Inländischer Seeverkehr für den Tourismus

Maximale ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent

Inländische Linien- und Tramp-Seefracht für Güter

Maximale ausländische Kapitalbeteiligung von 49 Prozent

Die Beschränkungen für ausländisches Eigentum (Aufzählungspunkt 2) gelten unter folgenden Umständen nicht

  • Die Investitionen werden in Sonderwirtschaftszonen getätigt;
  • Die Investitionen erfolgen in Form von nicht direkten Investitionen über die indonesische Börse;
  • Investitionen, die aufgrund eines Abkommens zwischen Indonesien und dem Herkunftsland des Investors einer günstigeren Behandlung unterliegen; oder
  • Alle Investitionen, die vor der Veröffentlichung der Positivliste für Investitionen genehmigt wurden. In der Positivliste für Investitionen ist dies durch eine “Grandfathering-Politik” vorgesehen.

Geschäftsfelder, die für ausländische Investoren offen sind, aber einer obligatorischen Partnerschaft mit KKMU unterliegen

Die Geschäftsfelder dieser Kategorie stehen ausländischen Investoren oder Großunternehmen durch einen obligatorischen Partnerschaftsvertrag mit einem KKMU offen. Es gibt 106 Geschäftsfelder für diese Kategorie, nämlich:

  • Geschäftsbereiche, die keine fortschrittliche Technologie verwenden;
  • arbeitsintensive Unternehmen sind, die sich durch ein besonderes kulturelles Erbe auszeichnen; oder
  • Das Kapital für die Geschäftstätigkeit übersteigt nicht 10 Milliarden Rupiah (701.000 US$).

Darüber hinaus decken sie Geschäftsbereiche ab, die üblicherweise von KKMU betrieben werden und/oder Sektoren, die das Potenzial haben, in die größere Lieferkette einzutreten. Die Partnerschaftsvereinbarung kann in Form von betrieblicher Zusammenarbeit, Gewinnbeteiligung, Unterauftragsvergabe, Outsourcing oder Vertrieb erfolgen.

Unternehmen offen für 100 Prozent ausländische Investitionen

Die folgenden Geschäftsfelder sind für 100 Prozent ausländische Investitionen offen:

  • Öl- und Gasbau;
  • Vorgelagerte Onshore-Ölanlage;
  • Onshore- und Offshore-Pipelines für die Verteilung;
  • Onshore- und Offshore-Öl- und Gasbohrdienste;
  • Wartung von Öl- und Gasbohrungen;
  • Elektrizitätserzeugung;
  • Bau einer elektrischen Anlage;
  • Geothermische Stromerzeugung;
  • Supermärkte (mit einer Fläche von weniger als 1.200 m²);
  • Kaufhaus (mit Flächen zwischen 400 – 2.000 qm);
  • Häfen;
  • Flughafen und flughafenbezogene Dienstleistungen;
  • Frachtumschlag im Seeverkehr;
  • Telekommunikation;
  • Elektronischer Handel;
  • Pharmazeutische Industrie; und
  • Krankenhäuser.

Welche Geschäftsbereiche sind für Investitionen gesperrt?

Es gibt sechs Geschäftsbereiche, die sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen für Investitionen gesperrt sind. Diese sind:

  • Betäubungsmittel der Klasse I und Anbau;
  • Alle Formen von Glücksspielen und/oder Casino-Aktivitäten;
  • Fischerei auf gefährdete Arten;
  • Nutzung der in der Natur vorkommenden Korallen für die Herstellung von Schmuck, Souvenirs, Baumaterialien usw;
  • Herstellung chemischer Waffen;
  • Herstellung von alkoholischen Getränken;
  • Herstellung von alkoholhaltigen Getränken – Wein;
  • Herstellung von Getränken, die Alkohol und Malz enthalten; und
  • Industrielle ozonabbauende Stoffe – Industrie und Industriechemikalien.